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   OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 35/00   

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https://dejure.org/2000,4611
OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 35/00 (https://dejure.org/2000,4611)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2000 - 4 L 35/00 (https://dejure.org/2000,4611)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2000 - 4 L 35/00 (https://dejure.org/2000,4611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umetikettieren der Hilfeart - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    39 BSHG; 40 BSHG; 68 BSHG; 13 III SGB XI; 43 SGB XI; 43a SGB XI; 71 IV SGB XI; 72 SGB XI
    Eingliederungshilfe,stationäre; Hilfe zur Pflege, stationäre; Sozialhilfe; Umetikettieren; Umetikettieren (Hilfeart)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein 'Umetikettieren' von stationärer Eingliederungshilfe in stationäre Hilfe zur Pflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Verbot der "Umetikettierung" der Art der Hilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 35/00
    Zur Kostenlast hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (Urt. v. 31. Aug. 1966 - BVerwG V C 185.65 - BVerwGE 25, 28 -31-): Hilfe in besonderen Lebenslagen solle nicht lediglich eine finanzielle Entlastung des Hilfesuchenden ermöglichen.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 4 O 530/98

    "Umetikettieren" der Hilfeart von stationärer Eingliederungshilfe in stationäre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 35/00
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1998 (4 O 530/98, FEVS 48, 460) hervorgehoben, dass ein "Umetikettierungsbescheid" zur Vorbereitung eines Verlangens, aus einer stationären Behinderteneinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 4 SGB XI in eine stationäre Pflegeeinrichtung (ein Pflegeheim) im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI zu wechseln, dienen könnte und damit bereits die Rechtsposition des Hilfeempfängers verschlechtere.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.1999 - 4 O 4292/99

    Vermögensfreibetrag und Werkstatt für Behinderte; Eingliederungshilfe; Vermögen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 4 L 35/00
    Die Rechtsprechung des Senats hierzu erweist sich auch deshalb als richtig, weil nach der gewährten Hilfeart auch zu entscheiden sein kann, ob und in welchem Umfang dem Hilfesuchenden zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen zur Deckung seines sozialhilferechtlichen Bedarfs einzusetzen (vgl. § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG und dazu Beschl. d. Sen. v. 15.12.1999 - 4 O 4292/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 4 LC 57/11

    Heranziehung zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Bei Erstattungsmöglichkeit

    Maßgebend für die Frage, ob eine von § 92 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII vorausgesetzte Eingliederungshilfe gemäß § 35a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII vorliegt, ist nämlich nicht das von der Bewilligungsbehörde gewählte "Etikett", mit dem die Leistung versehen wird, sondern die Leistungsart (Jugendhilfe oder Sozialhilfe), auf die der Hilfebedürftige tatsächlich einen (vorrangigen) Anspruch hat (zur Unzulässigkeit der "Umetikettierung" eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe in eine stationäre Hilfe zur Pflege vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1999 - 4 L 35/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2001 - 4 L 3846/00

    Falsches Deklarieren der Hilfeart

    Hat ein Behinderter Anspruch auf stationäre Eingliederungshilfe und erhält er diese in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, darf der Träger der Sozialhilfe die Hilfeart auch dann nicht weiter als stationäre Hilfe zur Pflege deklarieren, wenn der Hilfeempfänger die falsche Bezeichnung in früheren Bescheiden jahrelang nicht beanstandet hat (Fortführung der Rspr. d. Sen. in dem Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 35/00 - NVwZ-RR 2001, 39, zum "Umetikettieren" der Hilfeart).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in zwei rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 12. April 2000 (4 L 35/00, NVwZ-RR 2001, 39 und 4 L 4041/99) auch für den Fall festgehalten, dass sich der Hilfesuchende tatsächlich in einer Einrichtung aufhält, die der Sozialhilfeträger als "Pflegeheim" bezeichnet, die der Hilfesuchende, der Einrichtungsträger und die Pflegekassen aber als Behinderteneinrichtung ansehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01

    Klage gegen die Pflegekasse auf Übernahme der Kosten einer Betreuungskraft;

    Eine Aufspaltung der Maßnahme in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege ist nicht vorzunehmen (VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.1997 - 6 S 1709/97 -, NDV-RD 1998, 38, 40; OVG Münster, Urt. v. 15.06.2000 - 16 A 3108/99 -, NDV-RD 2000, 109 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.04.2000 - 4 L 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 39 f.).
  • VG Oldenburg, 31.01.2003 - 13 B 4330/02

    Verhältnis der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung

    Demgegenüber zielt die Eingliederungshilfe primär zukunftsgerichtet auf eine Behebung oder Milderung der Folgen der Behinderung und auf die Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft (OVG Lüneburg, Urteil vom 12. April 2000, Az.: 4 L 35/00, FEVS 52, 87; OVG Schleswig, Urteil vom 16. Januar 2002, Az.: 2 L 25/01, FEVS 53, 521).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2002 - 16 E 966/01

    Unterschiede zwischen Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe

    Soweit eine unrichtige Etikettierung zur Vorbereitung eines Verlangens dienen kann, entsprechend der gesetzlichen Leistungszuweisung aus der stationären Behinderteneinrichtung im Sinne von § 71 Abs. 4 SGB XI in eine stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne von § 71 Abs. 2 SGB XI zu wechseln, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 L 3846/00 -, FEVS 52, 361, Urteil vom 12. April 2000 - 4 L 35/00 -, FEVS 52, 87 (90), jeweils unter Bezugnahme auf Beschluss vom 26. Januar 1998 - 4 O 530/98 -, FEVS 48, 460, stellt sich eine Rechtsgutbeeinträchtigung des Klägers ebenfalls als bloß theoretische Möglichkeit ohne erkennbaren konkreten Hintergrund dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - 16 E 620/01

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege und Eingliederung eines Behinderten

    Soweit eine unrichtige Etikettierung zur Vorbereitung eines Verlangens dienen kann, entsprechend der gesetzlichen Leistungszuweisung aus der stationären Behinderteneinrichtung im Sinne von § 71 Abs. 4 SGB XI, als die sich die Diakonischen Werke H. in H. verstehen, in eine stationäre Pflegeeinrichtung (ein Pflegeheim) im Sinne von § 71 Abs. 2 SGB XI zu wechseln, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 L 3846/00 -, FEVS 52, 361, Urteil vom 12. April 2000 - 4 L 35/00 -, FEVS 52, 87 (90), jeweils unter Bezugnahme auf Beschluss vom 26. Januar 1998 - 4 O 530/98 -, FEVS 48, 460, scheidet hier schon die bloße Möglichkeit einer die Klägerin betreffenden Rechtsgutbeeinträchtigung ebenfalls aus.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 12 B 00.1959

    Zum Rechtsschutzbedürfnis auf Bezeichnung der richtigen Hilfeart

    Vergleiche OVG Lüneburg, 2000-04-12, 4 L 35/00, NVwZ-RR 2001, 39.
  • VG Braunschweig, 06.09.2001 - 3 A 238/00
    Ob eine Hilfemaßnahme der Eingliederungshilfe nach dem BSHG oder den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) zuzuordnen ist, hängt davon ab, welchem Ziel die konkrete Hilfe dient (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.04.2000 - 4 L 35/00 -, NVwZ-RR 2001, 39 ff.).
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